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   VGH Bayern, 27.09.2012 - 20 B 12.17   

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https://dejure.org/2012,34628
VGH Bayern, 27.09.2012 - 20 B 12.17 (https://dejure.org/2012,34628)
VGH Bayern, Entscheidung vom 27.09.2012 - 20 B 12.17 (https://dejure.org/2012,34628)
VGH Bayern, Entscheidung vom 27. September 2012 - 20 B 12.17 (https://dejure.org/2012,34628)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Stundung wegen landwirtschaftlicher Nutzung;Zum Begriff der landwirtschaftlichen Nutzung;Ermessensausfall bei Rücknahme oder Widerruf einer Stundung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (9)

  • VGH Bayern, 25.01.2013 - 6 B 12.355

    Wird der Erschließungsbeitrag für ein landwirtschaftlich genutztes Grundstück

    Aus den von der Beklagtenbevollmächtigten angeführten Entscheidungen des 20. Senats des Verwaltungsgerichtshofs (BayVGH, U.v. 27.9.2012 - 20 B 12.17 - und - 20 B 12.821 - B. v. 19.12.2011 - 20 ZB 11.1339 - jeweils in juris) ergibt sich nichts anderes, zumal diese weder eine Stundung nach der erschließungsbeitragsrechtlichen Sonderregelung des § 135 Abs. 4 BBauG/BauGB noch Rechtsfragen im Zusammenhang mit der Zahlungsverjährung betreffen.
  • VGH Bayern, 24.07.2017 - 20 ZB 16.1817

    Zu den Voraussetzungen der Beendigung einer Stundung wegen Eintritts einer

    Auf die Rechtmäßigkeit des unanfechtbar gewordenen Bescheides mit der aufschiebenden Bedingung kommt es hingegen nicht an, sodass auch nicht entscheidend ist, ob der Beklagte insoweit von den in Art. 13 Abs. 3 und 4 KAG geregelten Voraussetzungen der landwirtschaftlichen Stundung abweichen durfte (vgl. dazu BayVGH, U.v. 27.9.2012 - 20 B 12.17 - juris Rn. 19 ff.).

    Auch aus der Verpflichtung, dem Beklagten unverzüglich anzuzeigen, wenn die bedingungsmäßigen Voraussetzungen der Stundungsgewähr weggefallen seien, lässt sich klar der Wille des Beklagten entnehmen, die Stundung ohne einen weiteren Verwaltungsakt entfallen zu lassen, wie es ansonsten bei einem Widerrufsvorbehalt erforderlich wäre, der ein weiteres Tätigwerden des Beklagten durch den Erlass eines entsprechenden widerrufenden Verwaltungsaktes erforderte (vgl. BayVGH, U.v. 27.9.2012 - 20 B 12.17 - juris Rn. 18; U.v. 27.9.2012 - 20 B 12.821 - juris Rn. 24).

  • VGH Bayern, 22.11.2012 - 20 ZB 12.1989

    Erfolgloser Antrag auf Zulassung der Berufung; Änderung einer Kostenentscheidung

    Ist aber der angefochtene Bescheid wie hier erkennbar zum maßgebenden Regelungsgegenstand, der Kostenentscheidung, nicht als Ermessensentscheidung getroffen worden, können Ermessenserwägungen im gerichtlichen Verfahren nicht nach § 114 Satz 2 VwGO ergänzt werden (BVerwG vom 5.9.2006 NVwZ 2007, 470; s. auch BayVGH vom 27.9.2012, Az. 20 B 12.821 sowie Az. 20 B 12.17).
  • VGH Bayern, 22.11.2012 - 20 ZB 12.1993

    Erfolgloser Antrag auf Zulassung der Berufung; Änderung einer Kostenentscheidung

    Ist aber der angefochtene Bescheid wie hier erkennbar zum maßgebenden Regelungsgegenstand, der Kostenentscheidung, nicht als Ermessensentscheidung getroffen worden, können Ermessenserwägungen im gerichtlichen Verfahren nicht nach § 114 Satz 2 VwGO ergänzt werden (BVerwG vom 5.9.2006 NVwZ 2007, 470; s. auch BayVGH vom 27.9.2012, Az. 20 B 12.821 sowie Az. 20 B 12.17).
  • VGH Bayern, 22.11.2012 - 20 ZB 12.1994

    Erfolgloser Antrag auf Zulassung der Berufung; Änderung einer Kostenentscheidung

    Ist aber der angefochtene Bescheid wie hier erkennbar zum maßgebenden Regelungsgegenstand, der Kostenentscheidung, nicht als Ermessensentscheidung getroffen worden, können Ermessenserwägungen im gerichtlichen Verfahren nicht nach § 114 Satz 2 VwGO ergänzt werden (BVerwG vom 5.9.2006 NVwZ 2007, 470; s. auch BayVGH vom 27.9.2012, Az. 20 B 12.821 sowie Az. 20 B 12.17).
  • VGH Bayern, 22.11.2012 - 20 ZB 12.1995

    Erfolgloser Antrag auf Zulassung der Berufung; Änderung einer Kostenentscheidung

    Ist aber der angefochtene Bescheid wie hier erkennbar zum maßgebenden Regelungsgegenstand, der Kostenentscheidung, nicht als Ermessensentscheidung getroffen worden, können Ermessenserwägungen im gerichtlichen Verfahren nicht nach § 114 Satz 2 VwGO ergänzt werden (BVerwG vom 5.9.2006 NVwZ 2007, 470; s. auch BayVGH vom 27.9.2012, Az. 20 B 12.821 sowie Az. 20 B 12.17).
  • VGH Bayern, 22.11.2012 - 20 ZB 12.1987

    Erfolgloser Antrag auf Zulassung der Berufung

    Ist aber der angefochtene Bescheid wie hier erkennbar zum maßgebenden Regelungsgegenstand, der Kostenentscheidung, nicht als Ermessensentscheidung getroffen worden, können Ermessenserwägungen im gerichtlichen Verfahren nicht nach § 114 Satz 2 VwGO ergänzt werden (BVerwG vom 5.9.2006 NVwZ 2007, 470; s. auch BayVGH vom 27.9.2012, Az. 20 B 12.821 sowie Az. 20 B 12.17).
  • VGH Bayern, 22.11.2012 - 20 ZB 12.1990

    Erfolgloser Antrag auf Zulassung der Berufung; Änderung einer Kostenentscheidung

    Ist aber der angefochtene Bescheid wie hier erkennbar zum maßgebenden Regelungsgegenstand, der Kostenentscheidung, nicht als Ermessensentscheidung getroffen worden, können Ermessenserwägungen im gerichtlichen Verfahren nicht nach § 114 Satz 2 VwGO ergänzt werden (BVerwG vom 5.9.2006 NVwZ 2007, 470; s. auch BayVGH vom 27.9.2012, Az. 20 B 12.821 sowie Az. 20 B 12.17).
  • VG Bayreuth, 20.12.2017 - B 6 S 17.936

    Rechtswidrige Entziehung einer Ausbildungserlaubnis wegen Ermessensausfall

    Bei einem vollständigen Ermessensausfall ist eine Nachbesserung der Ermessensentscheidung über § 114 Satz 2 VwGO nicht möglich (BayVGH, Urteil vom 27.09.2012 - 20 B 12.17, Rn. 30, juris; Beschluss vom 23.02.2012 - 14 CS 11.2837, Rn. 48, juris).
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